Einmal jährliche Einzeluntersuchungen von Schüler*innen zur Erfassung und Vorbeugung von Erkrankungen. Diese Untersuchung ist für die Schüler*innen gesetzlich verpflichtend. Bei Auffälligkeiten weitere Abklärung durch Haus- und Fachärzte oder andere Gesundheitseinrichtungen.
Erste-Hilfe-Leistung und akute Versorgung bei plötzlichen Beschwerden und Verletzungen. Für die Rezeptausstellung und weiterführende Behandlung ist der Haus- oder Facharzt zuständig.
Einmal jährlich findet ein 16-stündiger Erste-Hilfe-Kurs für die 1.Jahrgänge der HAK statt. Weiters werden Lehrpersonen bei Bedarf in einfache medizinische Tätigkeiten eingeschult (§66b SchUG).
Häufig erste Anlaufstelle bei gesundheitlichen (körperlichen und psychischen) Problemen und wichtige Schnittstelle zu Beratungsstellen (Schulpsychologie, Jugendcoaching, Therapeuten, Haus- und Fachärzte, Jugendwohlfahrt, Spezialambulanzen).
Beratung von Schüler*innen, Eltern, Lehrer*innen und Schulleitung zu gesundheitlichen Fragen oder Fragen, die das Wohlbefinden betreffen wie z.B.: gesunder Lebensstil, Ernährung, Mobbing, chronische Erkrankungen, Raucherentwöhnung, Angststörungen, Depressionen, Selbstverletzungen.
Ausstellung von Freistellungen vom Sportunterricht (nur mit ärztlichem Befund) oder Schonung vom aktiven Sport (eine Anwesenheit ist erforderlich).
Alle Untersuchungen und Gespräche sind streng vertraulich und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht!